Medieninformation

Schwyz, 29. Juni 2006

Teilrevision der Personal- und Besoldungsverordnung
Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
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(Stk/i) Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, den Entwurf zu einer Teilrevision der Personal- und Besoldungsverordnung in die Vernehmlassung zu schicken. Gegenstand der Vorlage ist die Regelung für eine etwas flexiblere sowie mehr markt- und leistungsorientierte Personalhonorierung.

Mit der Teilrevision der Vollzugsverordnung zur Personal- und Besoldungsverordnung im Dezember 2003 hatte der Regierungsrat die Grundlagen zur Umsetzung des Integrierten Personalmanagements in der kantonalen Verwaltung geschaffen. Ergänzend dazu war damals verschiedentlich auch eine Neuregelung der Personalhonorierung angeregt worden. Die vom Regierungsrat nun zur Vernehmlassung durch das Finanzdepartement freigegebene Vorlage entspricht diesem Anliegen.

Überprüfung als Grundlage

Die Analyse des bestehenden Lohnsystems hat gezeigt, dass die Entlöhnung der Mitarbeitenden im interkantonalen Quervergleich bis und mit Lohnklasse 18 konkurrenzfähig ist. Demgegenüber ist der Maximallohn ab Lohnklasse 19 im Vergleich zu anderen Kantonen zu tief angesetzt. Diese Tatsache erschwert es häufig, gut qualifizierte Arbeitskräfte und Spezialisten als Mitarbeitende für die kantonale Verwaltung zu gewinnen.

Flexibleres Kaderlohnsystem

Zwischenzeitlich wurde ein neues Kaderlohnsystem erarbeitet. Es erlaubt eine marktgerechte Besoldung von Kaderleuten und Experten. Dabei wird das geltende einheitliche Lohnsystem in ein allgemeines Lohnsystem für die Mehrheit der Mitarbeitenden einerseits und ein Lohnsystem für Mitarbeitende des Kaders anderseits aufgeteilt. Das Kaderlohnsystem wird zudem flexibler ausgestaltet, indem keine fixen Lohnstufen, sondern Bandbreitenbereiche die mögliche Lohnentwicklung bestimmen.

Leistung mehr berücksichtigen

Ein weiteres Anliegen war die verstärkte Ausrichtung des Besoldungssystems auf den Leistungsaspekt. Ausserdem sollen mit Spontanhonorierung und Funktionszulagen zusätzliche Möglichkeiten der Honorierung von besonderen Leistungen geschaffen werden. Bezirke, Gemeinden, Parteien, Personalverbände und weitere interessierte Kreise können bis zum 30. September 2006 zur Teilrevision der Personal- und Besoldungsverordnung Stellung nehmen.

Staatskanzlei des Kantons Schwyz
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